Hallo,
bei der Übergabe des neuen Gebrauchtwagen durch den Bmw Händler konnte lediglich ein Schlüssel mitgegeben werden, der zweite war unauffindbar. Wurde alles im Übergabeprotokoll vermerkt, sollte der Schlüssel nicht mehr auffindbar sein, gibt es einen neuen.
Die Frage die sich mir stellt ist, ob ich ggf. hinsichtlich des Diebstahlschutzes verpflichtet bin, den zweiten Schlüssel zu "deaktivieren", sofern dass überhaupt möglich ist. Oder müssen auch die Schlösser getauscht werden? Denn mit dem mechanischen Schlüssel kommt man ja immer noch ins Fahrzeug? Vergleichbar mit einer Schließanlage im Haus, wo bei Verlust eines Schlüssels ja auch die gesamten Schlösser getauscht werden müssen.
Was ...
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