Hallo,
habe vor kurzem meinen BMW beim Händler wegen 5 erfolglosen Nachbesserungen zurück gegeben.
Statt Geld zurück, habe ich beim gleichen Händler ein anderes Fahrzeug erworben, jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mich der Händler zu einer Begleichung der Nutzungsentschädigung für das zurückgegebene Fahrzeug auffordert. Muss ich die Nutzungsentschädigung zahlen?
Im Internet habe ich folgenden Beitrag gefunden:
Eine Nutzungsentschädigung muss nach dem KFZ Rücktritt (Wandlung) in Form von Wertersatz für die Wertminderung des KFZ gezahlt werden, soweit eine solche durch die Nutzung des KFZ entstanden ist.
Der Käufer muss keine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er ledigli...
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