seite 13 des gesetzesentwurfs:
a) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der Leistung des
Verbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt ..................................................... 0 Euro,
- für die weiteren 66 Kilowatt .......................................... 0,682 Euro,
- für die weiteren 20 Kilowatt .................................... 0,726 Euro und
- für die darüber hinausgehenden Kilowatt ...................... 0,825 Euro
zB. mein 313ps kostet jetzt € 1902,- (statt € 1359,6) - das ist eine Erhöhung von € 547...
Leider nicht nachvollziehbar ist die Entscheidugn, daß Autos die schon gekauft sind nachträ...
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