Sehr geehrte Forumsmitglieder,
folgender Fall:
Ich hatte bei meinem Fahrzeug während der Werksgarantie ein Problem mit dem Fahrersitz. Der machte Geräusche, die mich in den Wahnsinn trieben. Man behob den Mangel. Selbiges Problem trat allerdings nach einem halben Jahr wieder auf. Diesmal außerhalb der Werksgarantie. Der Mangel wurde erneut behoben. Mein Händler sagte daraufhin, was mich diese Reparatur kosten würde, worauf ich erwiederte das ich doch ein Jahr Garantie auf getätigte Reparaturen habe. Die Antwort meines Händlers lautete, dies gilt nur für Reparaturen außerhalb der Werksgarantie. Jetz...
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